Ab April wird der Schutz von Menschenleben im Brandfall deutlich verbessert

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und das Ministerium für Inneres und Kommunales teilen mit:

Der Düsseldorfer Landtag hat die landesweite Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. April 2013 in sämtlichen Neubauten die piepsenden Lebensretter installiert werden müssen. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2016.

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist heute vom Landtag gebilligt worden“, sagte Bauminister Michael Groschek. „Ich bin froh, dass Nordrhein-Westfalen nun eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einführt. Denn noch immer sterben zu viele Menschen bei Bränden in Wohnungen. Nach Schätzungen sind in zwei von drei Haushalten immer noch keine Rauchmelder installiert. Die heutige Entscheidung des Parlaments wird Leben retten, so viel ist sicher.“

Im Jahr 2012 kamen 62 Menschen bei Wohnungsbränden in NRW ums Leben, fünf davon waren Kinder. „Bei einem Wohnungsbrand kommt es auf jede Sekunde an, denn durch die Rauchgase besteht akute Lebensgefahr durch Rauchvergiftung. Wird man rechtzeitig darauf aufmerksam, kann das Schlimmste verhindert werden“, erklärte Innenminister Ralf Jäger. „Installieren Sie deshalb die Rauchwarnmelder in Ihren Wohnungen. So kann jeder für wenig Geld zu seiner eigenen Sicherheit und der seiner Familie und Nachbarn beitragen.“

Das Gesetz sieht vor, dass der Eigentümer die Erstinstallation der Rauchwarnmelder übernehmen muss. Für die Pflege, Wartung und den Batteriewechsel ist der Mieter verantwortlich. Die Geräte müssen in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Je nach Ausstattung kostet ein Rauchwarnmelder in der Regel zwischen 10 und 35 Euro.